Einladung Pressekonferenz
19. Februar 2016

Regionalverband Taunus – Windkraft mit Vernunft e. V.

Einladung

Pressekonferenz

zur

Erhebung einer Verfassungsbeschwerde / Verfassungsklage beim

Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung des Grundgesetz-

Artikels 2, Absatz 2, des Rechts auf körperliche Unversehrtheit.

Die Klage führen Professor Dr. Rudolf Wendt und Professor Dr. Michael Elicker, beide Verfassungsrechtler Universität des Saarlandes, Saarbrücken, u.a.

 

Ort: Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund

Adresse: In den Ministergärten 10, 10117 Berlin

Datum, Uhrzeit: 25.02.2016, 11:00 Uhr, Raum „Lessing“

Im Zuge des Ausbaus von Windenergieanlagen (WEA) im gesamten Bundesgebiet

werden Genehmigungen für diese Anlagen anhand veralteter Regelwerke aus den

1990er Jahren erteilt, die nicht dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik

gerecht werden. Im In- und Ausland kommt es zunehmend zu gesundheitlichen Be-

einträchtigungen bei Anwohnern von WEA. Stellvertretend für unzählige Betroffene

aus ganz Deutschland klagen erkrankte Bürger unter der Federführung des Regional-

verbandes Taunus, Windkraft mit Vernunft e. V..

 

Ziel der Kläger ist:

• Ein Moratorium, Aussetzen des Windkraftausbaus bis die Auswirkungen der

  WEA-Emissionen auf die Gesundheit von Anwohnern durch eine fundierte wis-

  senschaftliche Studie in Deutschland untersucht wurden.

• Ein Nachtabschaltungsgebot für WEA, die weniger als 3000 m entfernt von

  Wohnbebauungen betrieben werden bis die gesundheitlichen Auswirkungen

  von tieffrequentem Schall und Infraschall, welche von WEA ausgehen, durch

  eine fundierte wissenschaftliche Studie in Deutschland untersucht wurden.

• Ein Mindestabstand der WEA, auch im sogenannten Außenbereich, von mindes-

  tens 3000m zu Wohnanlagen.

• Anpassung der Regelwerke für Betriebsgenehmigungen an die real bestehen-

  den Immissionen moderner Windkraftanlagen.

Referenten zu den Themen

Recht: Prof. Dr. R. Wendt, Prof. Dr. M. Elicker

Medizin: Dr. med. Johannes Mayer D.O.M. Präsident DGOM

Wirtschaftlichkeit/ Umwelt: Achim Göbel, 1.Vorsitzender Regionalverband Taunus

Schalltechnik: Bernd Töpperwien, Dipl.Ing.(TH), Gerhard Artinger, Dipl.-Ing. (Uni), Sven Johannsen GuSZ

Auswirkungen in der Praxis: Jutta Reichardt und Marco Bernardi, www.opfer.windwahn.de. Deutsche Vertretung der EPAW (European Plattform Against Windfarms)

Fragen? Tel. 04823-92752 oder die 0 am Ende

E-Mail: jutta.reichardt@windwahn.de

Die aktuelle Situation in Deutschland

Für die Betriebsgenehmigungen von Windenergieanlagen dienen in Deutschland die

Regelwerke TA-Lärm, DIN 45680 und DIN 9613-2 aus den Jahren 1997 und 1999. Die-

se Regelwerke erfüllen heute nicht mehr ihre Aufgabe die Bürger vor schädlichen

Immissionen zu schützen. Die rasante Entwicklung der WEA-Technologie, mit derzeit

200 m, sowie in Planung 300 m hohen WEA, die besonders im Infraschallbereich we-

sentlich höhere Immissionen erzeugen, wird in den veralteten Regelwerken nicht

berücksichtigt. Daher kommt es zu Gesundheitsschäden bei Anwohnern. Der Staat

versäumt bereits seit Jahren diese Regelwerke den neuen Bedingungen anzupassen.

Die hieraus resultierenden gesundheitlichen Auswirkungen auf Mensch und Tier sind

wissenschaftlich nachgewiesen. Unterschwellige Beschallung im Infraschallbereich

führt zu pathologischen Veränderungen des Organismus bei Mensch und Tier. Diese

Gesundheitsschäden werden mit dem Ausbau der Windkraft in immer größerem

Ausmaß ärztlich diagnostiziert.

Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, das Recht auf Leben

und körperliche Unversehrtheit für jeden Bürger zu gewährleisten (Schutz und Vor-

sorgepflicht). Voraussetzung hierfür sind geeignete rechtliche Rahmenbedingungen,

die für die heutigen großen WEA jedoch nicht existieren. Nach einhelliger Meinung

namhafter Mediziner und Schallexperten sind mit der TA Lärm, DIN 45680 und DIN

9613-2 diese Risiken nicht erfasst und bleiben somit unberücksichtigt. Der Staat

muss seiner Schutz- und Vorsorgepflicht gemäß Artikel 2, Absatz 2 des Grundgeset-

zes nachkommen, um Schäden für Leib und Leben der Bürger zu verhindern.

Die Bundesregierung strebt an, bis 2050 die Stromerzeugung zu ca. 80% durch Er-

neuerbare Energien zu decken. Größtenteils soll diese Steigerung durch Windener-

gie geleistet werden. Eine flächendeckende Verbreitung von WEA in ganz Deutsch-

landwird wird die Folge sein. Dadurch werden ca. 10 Millionen Menschen in

Deutschland direkt von den Immissionen an ihren Wohnorten betroffen

und in ihrer Gesundheit beeinträchtigt und gefährdet sein.

Anerkannte internationale medizinisch-wissenschaftliche Studien bilden die Grund-

lage der Verfassungsklage. Ergänzt durch aktuelle Messergebnisse, gewonnen mit

modernen, amtlich zugelassenen, mikrobaren Schallmessgeräten. Die Ergebnisse

werden Ihnen präsentiert.

Damit wir besser planen können bitten wir um Anmeldung bis zum 23.02.2016 an:

info@regionalverband-taunus.de

Achim Göbel

1.Vorsitzender

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