Regionalverband Taunus – Windkraft mit Vernunft e. V.
Einladung
Pressekonferenz
zur
Erhebung einer Verfassungsbeschwerde / Verfassungsklage beim
Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung des Grundgesetz-
Artikels 2, Absatz 2, des Rechts auf körperliche Unversehrtheit.
Die Klage führen Professor Dr. Rudolf Wendt und Professor Dr. Michael Elicker, beide Verfassungsrechtler Universität des Saarlandes, Saarbrücken, u.a.
Ort: Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund
Adresse: In den Ministergärten 10, 10117 Berlin
Datum, Uhrzeit: 25.02.2016, 11:00 Uhr, Raum „Lessing“
Im Zuge des Ausbaus von Windenergieanlagen (WEA) im gesamten Bundesgebiet
werden Genehmigungen für diese Anlagen anhand veralteter Regelwerke aus den
1990er Jahren erteilt, die nicht dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik
gerecht werden. Im In- und Ausland kommt es zunehmend zu gesundheitlichen Be-
einträchtigungen bei Anwohnern von WEA. Stellvertretend für unzählige Betroffene
aus ganz Deutschland klagen erkrankte Bürger unter der Federführung des Regional-
verbandes Taunus, Windkraft mit Vernunft e. V..
Ziel der Kläger ist:
• Ein Moratorium, Aussetzen des Windkraftausbaus bis die Auswirkungen der
WEA-Emissionen auf die Gesundheit von Anwohnern durch eine fundierte wis-
senschaftliche Studie in Deutschland untersucht wurden.
• Ein Nachtabschaltungsgebot für WEA, die weniger als 3000 m entfernt von
Wohnbebauungen betrieben werden bis die gesundheitlichen Auswirkungen
von tieffrequentem Schall und Infraschall, welche von WEA ausgehen, durch
eine fundierte wissenschaftliche Studie in Deutschland untersucht wurden.
• Ein Mindestabstand der WEA, auch im sogenannten Außenbereich, von mindes-
tens 3000m zu Wohnanlagen.
• Anpassung der Regelwerke für Betriebsgenehmigungen an die real bestehen-
den Immissionen moderner Windkraftanlagen.
Referenten zu den Themen
Recht: Prof. Dr. R. Wendt, Prof. Dr. M. Elicker
Medizin: Dr. med. Johannes Mayer D.O.M. Präsident DGOM
Wirtschaftlichkeit/ Umwelt: Achim Göbel, 1.Vorsitzender Regionalverband Taunus
Schalltechnik: Bernd Töpperwien, Dipl.Ing.(TH), Gerhard Artinger, Dipl.-Ing. (Uni), Sven Johannsen GuSZ
Auswirkungen in der Praxis: Jutta Reichardt und Marco Bernardi, www.opfer.windwahn.de. Deutsche Vertretung der EPAW (European Plattform Against Windfarms)
Fragen? Tel. 04823-92752 oder die 0 am Ende
E-Mail: jutta.reichardt@windwahn.de
Die aktuelle Situation in Deutschland
Für die Betriebsgenehmigungen von Windenergieanlagen dienen in Deutschland die
Regelwerke TA-Lärm, DIN 45680 und DIN 9613-2 aus den Jahren 1997 und 1999. Die-
se Regelwerke erfüllen heute nicht mehr ihre Aufgabe die Bürger vor schädlichen
Immissionen zu schützen. Die rasante Entwicklung der WEA-Technologie, mit derzeit
200 m, sowie in Planung 300 m hohen WEA, die besonders im Infraschallbereich we-
sentlich höhere Immissionen erzeugen, wird in den veralteten Regelwerken nicht
berücksichtigt. Daher kommt es zu Gesundheitsschäden bei Anwohnern. Der Staat
versäumt bereits seit Jahren diese Regelwerke den neuen Bedingungen anzupassen.
Die hieraus resultierenden gesundheitlichen Auswirkungen auf Mensch und Tier sind
wissenschaftlich nachgewiesen. Unterschwellige Beschallung im Infraschallbereich
führt zu pathologischen Veränderungen des Organismus bei Mensch und Tier. Diese
Gesundheitsschäden werden mit dem Ausbau der Windkraft in immer größerem
Ausmaß ärztlich diagnostiziert.
Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, das Recht auf Leben
und körperliche Unversehrtheit für jeden Bürger zu gewährleisten (Schutz und Vor-
sorgepflicht). Voraussetzung hierfür sind geeignete rechtliche Rahmenbedingungen,
die für die heutigen großen WEA jedoch nicht existieren. Nach einhelliger Meinung
namhafter Mediziner und Schallexperten sind mit der TA Lärm, DIN 45680 und DIN
9613-2 diese Risiken nicht erfasst und bleiben somit unberücksichtigt. Der Staat
muss seiner Schutz- und Vorsorgepflicht gemäß Artikel 2, Absatz 2 des Grundgeset-
zes nachkommen, um Schäden für Leib und Leben der Bürger zu verhindern.
Die Bundesregierung strebt an, bis 2050 die Stromerzeugung zu ca. 80% durch Er-
neuerbare Energien zu decken. Größtenteils soll diese Steigerung durch Windener-
gie geleistet werden. Eine flächendeckende Verbreitung von WEA in ganz Deutsch-
landwird wird die Folge sein. Dadurch werden ca. 10 Millionen Menschen in
Deutschland direkt von den Immissionen an ihren Wohnorten betroffen
und in ihrer Gesundheit beeinträchtigt und gefährdet sein.
Anerkannte internationale medizinisch-wissenschaftliche Studien bilden die Grund-
lage der Verfassungsklage. Ergänzt durch aktuelle Messergebnisse, gewonnen mit
modernen, amtlich zugelassenen, mikrobaren Schallmessgeräten. Die Ergebnisse
werden Ihnen präsentiert.
Damit wir besser planen können bitten wir um Anmeldung bis zum 23.02.2016 an:
info@regionalverband-taunus.de
Achim Göbel
1.Vorsitzender