Der Tod ist relativ – schöne Besche­rung
18. Dezember 2016

Schöne Besche­rung!

Mit diesen Worten leitet die deutsche Wildtier­stif­tung ihre Presse­er­klä­rung vom 14. Dezember 2016 ein. Darin beschreiben die Verfasser einen skanda­lösen Vorgang:

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Vor Weihnachten geht es alle Jahre wieder um Plätz­chen und Pakete, Gänse und Geschenke oder Karten für das Weihnachts­ora­to­rium. Da bleibt kaum Zeit im Kopf für anderes – wenn zum Beispiel eine geplante, höchst brisante Geset­zes­no­velle zum Bundes­na­tur­schutz­ge­setz (BNatSchG) ohne großes Aufsehen auf den Weg gebracht wird. Zentrale Belange des Natur­schutzes sollen im Rahmen dieser Gesetzes-Novel­lie­rung bei der Errich­tung von Windkraft­an­lagen außer Acht bleiben. “Die Novel­lie­rung führt zu einer drama­ti­schen Verschär­fung der Bedro­hung von Vögeln und Fleder­mäusen durch Windener­gie­an­lagen. Und das ist inakzep­tabel”, sagt Professor Dr. Fritz Vahren­holt, Allein­vor­stand der Deutschen Wildtier Stiftung.

Die beabsich­tigte Neufas­sung des § 44 des Bundes­na­tur­schutz­ge­setzes soll eine Locke­rung des bishe­rigen Tötungs- und Verlet­zungs­ver­bots von Tieren festschreiben, wenn eine “Beein­träch­ti­gung unver­meidbar ist”. Unver­meid­bare Beein­träch­ti­gungen können im Sinne der Geset­zes­no­velle bei dem Betrieb von Windrä­dern entstehen. Das heißt, es können sowohl betriebs-, aber auch bau- und anlagen­be­zo­gene Risiken für Vögel und Fleder­mäuse lascher gehand­habt werden. “Die Tötung von Vögeln ist damit kein prinzi­pi­eller Hinde­rungs­grund für den Bau von Windkraft­an­lagen”, kriti­siert Professor Dr. Vahren­holt. Die ohnehin schon große Gefahr einer Kolli­sion von Wildtieren wie Vögeln und Fleder­mäusen mit den Rotoren der Windener­gie­an­lagen wird dadurch noch größer. Diese Geset­zes­än­de­rung wird dadurch begründet, dass der Ausbau der Windenergie öffent­li­ches Inter­esse sei. Dies ermög­licht es Windpark­be­trei­bern, Ausnah­me­ge­neh­mi­gungen vom Tötungs­verbot zu erhalten.

–die vollstän­dige Presse­mit­tei­lung lesen Sie hier.-

Im Schatten der Advents­kerzen soll das arten­schutz­recht­liche Tötun

gs­verbot relati­viert, sollen offenbar Dauer­li­zenzen zum Töten ausge­stellt werden. Verfah­rens­weisen, wie sie auf Landes­ebene bereits (semi- bis illegale) Praxis sind, sollen in der ganzen Bundes­re­pu­blik eine recht­liche Grund­lage bekommen.

Mit dem Geset­zes­vor­haben wird der Tod relativ:  Ein Tier, das infolge normaler wirtschaft­li­cher Aktivität zu Tode kommt (beispiels­weise, weil ein Indus­trie­be­trieb Abwässer verun­rei­nigt) darf sich weiterhin als Mordopfer fühlen und genießt das volle Mitge­fühl des Gesetz­ge­bers. Ein Tier, das durch Windkraft­an­lagen für den vermeint­lich hehren Zweck der “Energie­wende” getötet wird, muss dankbar sein, dass es zufäl­li­ger­weise bis zum tödli­chen Ereignis leben durfte. Anders ausge­drückt: Menschen, die das vermeint­lich Richtige tun, dürfen Natur und Kreatur alles Mögliche antun.

Wer hier nicht aufschreit, hat entweder mit Natur­schutz nichts am Hut oder nichts davon mitbe­kommen.

Für Letzteres spricht das Vorgehen des Gesetz­ge­bers, dessen “Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung” sich eher als Öffent­lich­keits­ver­mei­dung darstellte: Mit sehr kurzer Frist bat das Umwelt­mi­nis­te­rium um Stellung­nahme, weihte dabei jedoch nur einen nach intrans­pa­renten Krite­rien zusam­men­ge­stellten Kreis in das Vorhaben ein. Dank einer aufmerk­samen Vernunft­bür­ger­schaft erfuhren wir dennoch davon.

Frist­ge­recht übersandten wir unsere Stellung­nahme:

stellungnahme

Mit einem Klick öffnet sich das PDF.

Wir werten dieses im Advents­ker­zen­schein voran­ge­trie­bene Geset­zes­vor­haben als Weihnachts­ge­schenk an die Windkraft­lobby. Nachdem diese bereits über das EEG eine massive wirtschaft­liche Privi­le­gie­rung und über die Ausnahmen für das Bauen im Außen­be­reich eine baurecht­liche Privi­le­gie­rung erfährt, soll Herrn Albers und seiner Klientel nun noch eine arten­schutz­recht­liche Privi­le­gie­rung zuteil werden.

Positionspapier




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